Ihre Notare in Moers

Willkommen bei
Dr. Fisch & Dr. Gilberg

Wir und unser Team betreuen Sie gerne in allen notariellen Angelegenheiten – ganz gleich, ob es um Ihre Immobilie geht, Ihr Unternehmen oder Erb- und Familienangelegenheiten. Wir legen großen Wert darauf, Sie persönlich und individuell zu beraten und pragmatische Lösungen für Sie zu finden.

Unser Amtsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet von Moers und von Neukirchen-Vluyn sowie den Duisburger Stadtteil Homberg. Sie können selbstverständlich auch von außerhalb zu uns kommen.

Unser Büro liegt in den Räumlichkeiten der bisherigen Notarsozietät Dr. Koenen & Dr. Fisch in der Elenastraße 17 in Moers. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Wir und unser Team aus erfahrenen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freuen uns auf Sie!

Tätigkeitsfelder

Immobilien

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen
  • Aufteilung von Grundbesitz nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bestellung von Erbbaurechten
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
    (Grund-)Dienstbarkeiten und sonstige
  • Grundstücksrechte (Nießbrauch, Reallasten, Wohnungsrechte etc.)

Das Immobilienrecht gehört zu den wichtigsten Bereichen unserer notariellen Tätigkeit. Wir beurkunden Kauf- und Schenkungsverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen und wickeln die Verträge für Sie bis zur Eigentumsumschreibung rechtssicher ab. Dabei sind wir sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen tätig. Zu unseren Leistungen gehören ferner die Begründung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten sowie die Eintragung von Grundstücksbelastungen, insbesondere Grundschulden und Hypotheken. Auch die Umsetzung komplexer Neubauvorhaben sowie die Beurkundung umfassender gewerblicher Kaufverträge werden von uns regelmäßig durchgeführt. Gerne beraten wir Sie auch vor einer Beurkundung in allen Immobilienangelegenheiten persönlich.

Vererben und Schenken

  • Testamente und Erbverträge
  • Lebzeitige Übertragungen, insbesondere von Immobilien gegebenenfalls mit Vereinbarung von Wohnungsrechten oder Nießbrauchrechten und Rückforderungsrechten
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbanteilskauf- oder -übertragungsverträge
  • Berichtigung des Grundbuchs nach einem Todesfall
  • Erbscheinsanträge
  • Anträge auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Erbangelegenheiten sowie die lebzeitige Übertragung von Vermögen bilden einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit. Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Testament sowie Erbverträge und begleiten Sie bei der lebzeitigen Übertragung von Immobilien. Vorab führen wir mit Ihnen zunächst gerne persönliche Beratungsgespräche, um Ihr Anliegen bestmöglich zu realisieren.

Aber auch nach Eintritt eines Erbfalles stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner für die Abwicklung von Nachlässen zur Verfügung, so insbesondere für Erbauseinandersetzungen und Erbscheinsanträge.

Da im Bereich des Erbrechts und der lebzeitigen Übertragung oft steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind, arbeiten wir auf Wunsch auch gerne mit Ihren steuerlichen Beratern vertrauensvoll zusammen.

Unternehmen

  • Gründung von Unternehmen (insbesondere GmbH/UG, AG, eK, GbR, OHG, KG)
  • Beurkundung von Gesellschafterversammlungen
  • Kauf und Verkauf von Gesellschaften oder Beteiligungen daran
  • Umwandlungen (insbesondere Verschmelzungen, Ausgliederungen und Spaltungen) und andere Umstrukturierungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Handelsregisteranmeldungen

Unternehmer beraten wir auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts umfassend und pragmatisch, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Von der Auswahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen über die Gründung und die laufende Betreuung bis hin zur Liquidation stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Auch bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen und der Regelung Ihrer Nachfolge im Unternehmen unterstützen wir Sie gerne.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

Jeder von uns kann aufgrund Alters, Krankheit oder Unfalls unerwartet daran gehindert sein, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass Ihre Vertrauenspersonen sowohl in vermögensrechtlichen als auch persönlichen/gesundheitlichen Angelegenheiten sofort umfassend für Sie handeln können, wenn Sie hilfsbedürftig werden. Dadurch können Sie vermeiden, dass ein gerichtlicher Betreuer für Sie bestellt werden muss. Wir sprechen mit Ihnen den Umfang der Vollmacht und die Befugnisse Ihrer Bevollmächtigten ab und erläutern Ihnen den Umgang mit der Vollmacht in der Praxis.Gerne machen wir Ihnen ergänzend einen Vorschlag für eine Patientenverfügung. Darin legen Sie etwa fest, in welchem Gesundheitszustand Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen.

Ehe, Partnerschaft und Familie

  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Sonstige familienrechtliche Verträge und Erklärungen

Auch im Familienrecht stehen wir Ihnen als unparteiische Berater zur Seite. Insbesondere besprechen wir mit Eheleuten gemeinsam passgenaue und ausgewogene Regelungen für den Fall des Scheiterns ihrer Ehe und halten diese in einem Ehevertrag fest. Sollten Sie sich bereits getrennt haben, unterstützen wir Sie gerne durch eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung dabei, zügig und kostensparend für klare Verhältnisse zu sorgen und Streitigkeiten um das Vermögen zu vermeiden. Gerne erstellen wir die Vertragsentwürfe auch gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt.

Notare

Dr. Andre Fisch

Dr. Andre Fisch verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung, davon mehr als 20 Jahre als Notar. Er wurde im Jahr 2001 zum Notar mit dem Amtssitz in Moers ernannt. Dort war er zunächst viele Jahre mit Notar Dr. Martin Koenen in Sozietät tätig bis dieser in den Ruhestand trat. Seit dem 1. Juli 2025 führt Dr. Andre Fisch die Sozietät mit dessen Amtsnachfolgerin Dr. Anika Gilberg fort.

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Dr. Anika Gilberg

Dr. Anika Gilberg ist seit dem 1. Juli 2025 Amtsnachfolgerin des Notars Dr. Martin Koenen, der in den Ruhestand getreten ist. Vor ihrer Ernennung zur Notarin war sie unter anderem als Notaranwärterin bei der Rheinischen Notarkammer und fast fünf Jahre in einer international ausgerichteten Kanzlei in Düsseldorf als Rechtsanwältin tätig. Sie beurkundet auch in englischer Sprache.

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Formulare

Wir bieten ein umfassendes Dienstleistungsspektrum, das sich an den vielfältigen Anforderungen des modernen Rechtswesens orientiert. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen fundierte Fachkenntnisse, diskrete Beratung und eine.

Bürozeiten

Öffnungs-
zeiten

Mo., Di., Do., Fr.:
08:30 Uhr – 13:00 Uhr und
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mi.: 8:30 bis 13:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Mo., Di., Do., Fr.:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mi.: 8:30 bis 13 Uhr

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auf Anfrage auch außerhalb dieser Zeiten für ein Beratungsgespräch oder eine Beurkundung zur Verfügung.

Sprechen Sie uns einfach an.